Behinderung und Schwerbehinderung
Hier erfahren Sie…
- … wann eine chronische Erkrankung eine Behinderung darstellt.
- … wie Behinderung/Schwerbehinderung definiert ist.
Chronische Erkrankungen bedeuten nicht automatisch eine Behinderung. Von einer Behinderung wird erst dann gesprochen, wenn Barrieren dazu führen, dass Menschen nicht gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Solche Barrieren können im Alltag, aber auch im Arbeitsleben entstehen.
Im Arbeitsleben können Barrieren beispielsweise folgende sein:
- Fehlende Barrierefreiheit am Arbeitsplatz (zum Beispiel technische Hilfsmittel, ergonomische Ausstattung, bauliche Zugänge)
- Organisatorische Hürden (zum Beispiel starre Arbeitszeitmodelle)
- Vorurteile und ablehnende Haltungen von Kolleg*innen oder Vorgesetzten
Damit Teilhabe gelingt, können Unternehmen, Personalverantwortliche und Führungskräfte, betriebliche Interessenvertretungen und Kolleg*innen viel beitragen. Entscheidend ist ein bewusstes, respektvolles Miteinander sowie die Bereitschaft, Arbeitsbedingungen barrierefrei und inklusiv zu gestalten.
Behinderung
Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) bildet die Grundlage für das moderne Verständnis von Behinderung.
Darauf aufbauend machen sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als auch das Sozialgesetzbuch (SGB) IX deutlich: Menschen sind nicht an sich behindert, sondern sie werden durch äußere Barrieren in ihrer gleichberechtigten Teilhabe eingeschränkt (§ 2 Abs. 1 SGB IX).
Rechtliche Definition
Das SGB IX definiert Behinderung in § 2 Abs. 1 wie folgt:
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit Barrieren länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe hindern können."
Zur besseren Einordnung sind hier kurze Erläuterungen zu den rechtlichen Grundlagen (SGB IX und UN-BRK) aufgeführt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein internationales Abkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Es soll ihre vollständige Teilhabe an der Gesellschaft sichern.
Das Sozialgesetzbuch IX regelt in Deutschland seit 2001 die Rechte und Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es enthält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht).
Schwerbehinderung und Gleichstellung
In Deutschland gibt es die Möglichkeit, eine gesundheitliche Beeinträchtigung amtlich als Behinderung anerkennen zu lassen. Dafür stellt die zuständige Versorgungsverwaltung auf Antrag den formalen Status der Schwerbehinderung fest. Für die Einordnung gibt es ein einheitliches Maß: den Grad der Behinderung (GdB). Der GdB wird in Stufen von 20 bis 100 festgestellt.
- Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert.
- Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können im Arbeitskontext unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Der GdB sagt nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz aus und ist unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf. Mit der Anerkennung einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung sind besondere Rechte und Nachteilsausgleiche verbunden. Ausgeglichen werden Nachteile der Menschen mit Schwerbehinderung beispielsweise durch zusätzlichen Kündigungsschutz, Freistellung von Mehrarbeit oder Anspruch auf Hilfsmittel oder Förderleistungen zur (teilweisen) Überwindung von Barrieren und zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Interessant!
In unserer Studie gaben 44 Prozent der befragten Personen mit chronischer Erkrankung an, einen Schwerbehindertenstatus zu haben. 10 Prozent haben angegeben, dass sie schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind.
Zur Einordnung: Im dritten Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen (BMAS, 2021) wird berichtet, dass im Jahr 2017 in Deutschland rund 5,9 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen lebten. Von ihnen hatten 49 Prozent eine anerkannte Schwerbehinderung, also einen Grad der Behinderung ab 50.
Klicken Sie hier, um die Literaturliste zu erweitern oder zu reduzieren
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2021). Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen - Teilhabe - Beeinträchtigung - Behinderung. Bonn: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a125-21-teilhabebericht.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Zitation
Niehaus, M., Heide, M., Danner, M., Grupe, C., Knieling, A.-S. & Staufenbiel, K. (2025). Behinderung und Schwerbehinderung. AmiChro – Arbeiten mit chronischer Erkrankung. https://arbeiten-jaodernein.de/gut-zu-wissen/behinderung-teilhabe.html